Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Vermieter der Ferienwohnung. Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Eigentümer, der auch Vermieter ist, und dem Mieter. Die Ferienwohnungsverwaltung Djurka ist lediglich Vermittler und handelt im Auftrag des Eigentümers/Vermieters.

2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Sie können telefonisch, mündlich oder schriftlich eine Ferienwohnung mit der von Ihnen gewünschten Ausstattung bei der Ferienwohnungsverwaltung buchen. Der Vertrag wird für beide Seiten verbindlich, wenn die Ferienwohnungsverwaltung Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Wenn die Bestätigung von Ihrer Buchung abweicht, halten wir uns an dieses Angebot 5 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande.

Sonderwünsche und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von der Ferienwohnungsverwaltung schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungen und Preise

Die genannten Preisen für Ferienwohnungen sind Tagespreise inkl. MwSt. für das Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Tage. Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung der Ferienwohnungsverwaltung möglich.

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig.

4. An- und Abreise, Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

Die Anreise kann ab 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr erfolgen. Abweichende An- und Abreisezeiten sind auf der Buchung anzugeben. Können Sie die Mietwohnung nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit der Ferienwohnungsverwaltung ab.

5. Vertragsrücktritt

Vor Reisebeginn können Sie von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Ferienwohnungsverwaltung. Auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt ist jeweils das Eingangsdatum der Nachricht in Textform (bzw. eingeschriebenem Brief) bei der Ferienwohnungsverwaltung notwendig.

Die Gebühren betragen:

  • Bei einem Rücktritt ab Buchungsbestätigung bis 43 Tage vor Mietbeginn 20 % der Mietsumme, bei einem Rücktritt ab 42 Tagen bis 29 Tagen vor Mietbeginn 50 % der Mietsumme, bei einem Rücktritt ab 28 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme.
  • Bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Sofern Sie einen Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch die Ferienwohnungsverwaltung erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten bis auf 20 % der Mietsumme für den Zeitraum der Weitervermietung. Grundsätzlich ist bei Vertragsrücktritt eine Pauschal-Bearbeitungsgebühr/Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro für die Ferienwohnungsverwaltung zu bezahlen.

6. Kündigung auf Grund außergewöhnlicher Umstände

Unabhängig von dem unter Ziffer 5 geregelten Kündigungsrecht steht den Vertragsparteien das Recht zu, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc. die Durchführung des Vertrages unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden (ausgenommen Pandemien). In diesem Fall werden bereits gezahlte Gelder zurückerstattet. Für die bis dahin erbrachte oder noch zu erbringende Leistung kann die Ferienwohnungsverwaltung eine angemessene Entschädigung verlangen.

7. Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt ist sorgfältig und schonend zu behandeln. Für die durch den Mieter entstandenen Schäden wird der selbige in Haftung genommen. Es soll Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen werden mit 20,00 Euro/Person/Übernachtung in Rechnung gestellt.

8. Beanstandungen

Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, bei evtl. auftretenden Störungen alles Ihnen Zumutbare zu tun und zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere besteht die Verpflichtung, der Ferienwohnungsverwaltung evtl. Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

9. Zusatzleistungen

Sauna, Schwimmbad, Fahrstuhl, Waschmaschine und Trockner sind freiwillige Zusatzleistungen unsererseits, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherten Eigenschaften der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall oder eingeschränkter Nutzbarkeit nicht geltend gemacht werden.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Cuxhaven.

Allgemeine Informationen

1. Die Ferienwohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen. Haustiere sind nicht erlaubt.

2. Es ist nicht gestattet, Fahrräder, E-Scooter o.ä. mit in die Ferienwohnung zu nehmen.

3. Die Kurtaxe ist gesondert zu entrichten. Sie ist nicht im Mietpreis enthalten.

4. Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung an.

5. Im Haus Hanseatic steht jedem Gast eine Parkmöglichkeit zur Verfügung. Die Benutzung des Stellplatzes oder der Carport erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Haus befindet sich ein Raum mit Waschmaschine und Trockner sowie ein Wellness-Bereich mit Schwimmbad und Sauna (bitte beachten Sie die Hausordnung). Die Nutzung der Ferienwohnung, Schwimmbad und Sauna sowie der gesamten Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ferienwohnungsverwaltung übernimmt keine durch die Nutzung entstandenen Schäden an Gegenständen oder Personen.

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